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Günter Lämmermeier OHG | |
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| Unser Team |
Allgemeine Liefer- und
Zahlungsbedingungen I. Allgemeines: 1. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit Ihnen einverstanden erklären. 2.
Unsere Angebote sind freibleibend. 3. Angaben über unsere Ware
(technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd;
sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die
Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. II. Preise- und
Zahlungsbedingungen: 1. Die von
uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde, ab Auslieferungslager. Die
Verpackung und der Transport werden gesondert berechnet. Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten;
sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 2.
Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluss,
sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls
zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise
unserer Lieferanten oder sonstige auf unserer Ware liegenden
Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen; allenfalls
gilt der in der Auftragsbestätigung angeführte Preis. Gegenüber
Personen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB sind wir zu
Preiserhöhungen auch dann berechtigt, wenn die Lieferung
innerhalb
von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt und die auf
unserer
Ware liegenden Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung
steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Käufer
schriftlich mitgeteilt haben. 3. Die
Zahlung erfolgt gemäß Auftragsbestätigung. Vereinbarte Skonti
werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung
früherer Lieferungen im Rückstand befindet. 4. Zurückbehaltungsrechte
des Käufers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen,
sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf
demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ebenfalls
ausgeschlossen, sofern der Käufer eine Person im Sinne des § 310
Abs.1 Satz 1 BGB ist und die Gegenforderung bestritten oder nicht
rechtskräftig festgestellt ist. Der Käufer ist nicht berechtigt,
mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung
bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. 5
Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder
teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem
Ablauf einer ihm gesetzten, angemessenen Frist, vom Vertrag zurückzutreten
Unser Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt
werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers
herabzusetzen. Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die von
uns gelieferte Ware auf Kosten des Käufers kennzeichnen,
gesondert lagern und abholen zu lassen. Der Käufer erklärt
bereits hierdurch sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit
der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände
betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet. 6. Alternativ zu
unseren Rücktrittsrechten gemäß vorstehender Ziffer 5 können
wir vom Käufer Sicherheit verlangen. IIl.
Eigentumsvorbehalt: 1. Die von
uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der
konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber
Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1
Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung
gegenüber dem Käufer zustehen. 2. Der Käufer
verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr,
zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im
Zahlungsrückstand ist, zu veräußern. Er ist zur
Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die
Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgender
Ziffern 3 bis 5 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über
die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 3. Der Käufer
tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von
Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die
Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert
wird. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen
aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen
Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer
in keinem Fall berechtigt. 4. Auf unser
Verlangen ist der Käufer verpflichtet. - sofern wir seinen Abnehmer
nicht selbst unterrichten - dem Abnehmer die Abtretung an uns
unverzüglich bekannt zu geben, und uns die Benachrichtigung
nachzuweisen sowie die Einziehung der abgetretenen Forderung
notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung
zu übersenden. 5. Auf
Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherheiten
insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere
Forderung mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten behalten wir uns vor. 6. Der Käufer
ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen
Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält
der 7. Die
Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Käufer wird stets
für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns
nicht gehörenden Waren verarbeitet oder vermischt, erwerben wir
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. IV. Lieferzeit: 1. Richtige
und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden
den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des
Liefergegenstandes informieren und entsprechende Gegenleistung
im Falle des Rücktritts unverzüglich erstatten. Die Beweislast
dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der
Beschaffung der Zulieferungen von uns vertreten ist, obliegt dem
Käufer. 2. Unsere
Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. 3. Geraten
wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand
und hat uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist
gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche
des Käufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei
denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig
oder vorsätzlich gehandelt. 4. Unvorhergesehene Ereignisse.
die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Lieferzeit
angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht
leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind
ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer
unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen. V. Versand- und
Gefahrübergang: 1. Der Käufer
hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare
Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware
schriftlich anzuzeigen. Geschieht das nicht, gilt die Ware als genehmigt.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vorschritt nur, soweit es sich
um offensichtliche Mängel handelt. Eine Haftung für Mängel
unsererseits ist ausgeschlossen, sobald der Käufer die Ware
verarbeitet oder verarbeitet hat. 2. Sofern wir
Ansprüche gegen unsere Lieferanten haben, erfolgt unsere Haftung
durch Abtretung dieser Ansprüche an den Käufer, der diese Abtretung
für diesen Fall bereits hierdurch annimmt. Ein Anspruch des Käufers
auf Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen
gegen einen Lieferanten entstehen, ist jedenfalls dann ausgeschlossen,
wenn etwaige kostenauslösende Maßnahmen. insbesondere die
Einleitung eines Gerichtsverfahrens, nicht vorher mit uns
abgestimmt
werden. 3. Kommt ein
Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert
sich der Lieferant, gegenüber dein Käufer zu haften, beschränkt
sich unsere Haftung auf die Nacherfüllung, d. h., nach unserer
Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware
muss der Käufer an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen, oder sind wir hierzu nicht in der Lage, ist der Käufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu
mindern. 4. Sämtliche
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den
Verbrauchsgüterkauf. 5. Unsere
Haftung wegen Mängel beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware,
ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne
des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt die Verjährungsfrist ein
Jahr. 6. Weitergehende Ansprüche des
Käufers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen,
sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die
nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige
Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
beruht; schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das
Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben. VlI. Erfüllungsort,
Gerichtsstand: VIll.
Schlussbemerkungen: 1. Auch bei
Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht, Die
Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 2. Sollten
diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft
sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. |
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