![]() |
Günter Lämmermeier OHG | |
| Edelstahlhandel und Edelstahlprodukte | ||
| Edelstahlshop - Designerprodukte aus Edelstahl | ||
|
|
||
| Home |
AGB's |
||||||
| Über uns | |||||||
| Geschichte | |||||||
| Unser Team |
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines: 1. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Diese verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären. 2. Unsere Angebote sind freibleibend. 3. Angaben über unsere Ware (technische Daten, Maße o. a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. II. Preise und Zahlungsbedingungen1. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab Auslieferung Lager. Die Verpackung und der Transport werden gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 2. Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen; allenfalls gilt der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Preis. Gegenüber Personen im Sinne von § 310 I 1 BGB sind wir zu Preiserhöhungen auch dann berechtigt, wenn die Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt und die auf unserer Ware liegenden Kosten zwischen Vertragsschluss und Lieferung steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Käufer schriftlich mitgeteilt haben. 3. Es wird der am Tag der Lieferung gültige Legierungszuschlag berechnet. 4. Eine Gesamtabweichung von 10% nach oben oder unten auf die vertraglich festgelegte Menge bezogen ist für die Gesamtmenge der Lieferung zulässig, soweit dies handelsüblich ist. 5. Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Auftragsbestätigung. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. 6. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Käufer eine Person im Sinne des § 3101 I 1 BGB ist und die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. 7. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten, angemessenen Frist, vom Vertrag zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers herabzusetzen. Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf Kosten des Käufers kennzeichnen, gesondert lagern und abholen zu lassen. Der Käufer erklärt bereits hierdurch sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet. 8. Tritt der Verkäufer wegen Annahmeverzug des Käufers vom Vertrag zurück und verlangt Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt dieser pauschal 25% des Kaufpreises, sofern der Käufer nicht nachweist, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt vorbehalten. 9. Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten gemäß vorstehender Ziffer können wir vom Käufer Sicherheit verlangen. III. Eigentumsvorbehalt1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandener Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 I 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen. 2. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu allen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgenden Ziffern 3 bis 5 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 3. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltswaren an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert werden. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu dem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt. 4. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet – sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten – dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben, und uns die Benachrichtigung nachzuweisen, sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden. 5. Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behalten wir uns vor. 6. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, und deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiter veräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen. 7. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Gegenständen. IV. Lieferzeit1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und entsprechende Vorleistungen im Falle des Rücktritts unverzüglich erstatten. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung der Zulieferung durch uns vertreten ist, obliegt dem Käufer. 2. Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. 3. Geraten wir aus uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. 4. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen. V. Versand- und Gefahrenübergang1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Bei der Anlieferung muss im Beisein des Fahrers sofort die Ware auf offene Mängel, gleichmäßige Oberfläche, Art, Güte und allgemeine Beschaffenheit sowie auf äußerliche Schäden geprüft werden. Weiterhin muss im Beisein des Fahrers eine Mengen- und Maßprüfung vorgenommen werden. Der Fahrer ist verpflichtet, solange zu warten, bis die Sichtprüfung abgeschlossen und der Lieferschein quittiert wurde. Bei äußeren Transportschäden ist die Annahme zu verweigern. Wenn trotz bestehender Schäden oder Abweichung von Oberfläche, Art, Güte, Maß und Menge quittiert wurde, übernehmen wir für entstandene Schäden keine Haftung. Mängel müssen unverzüglich, schriftlich, detailliert und visuell (Foto) geltend gemacht werden. Geschieht das nicht, gilt die Ware als genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vorschrift nur, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt. Eine Haftung für Mängel unsererseits ist ausgeschlossen, sobald der Käufer die Ware verarbeitet hat. 2. Sofern wir Ansprüche gegen unseren Lieferanten haben, erfolgt unsere Haftung durch Abtretung dieser Ansprüche an den Käufer, der diese Ansprüche für diesen Fall bereits annimmt. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Lieferanten entstehen ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn etwaige kostenauslösende Maßnahmen, insbesondere die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, nicht vorher mit uns abgestimmt werden. 3. Kommt ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich der Lieferant gegenüber dem Käufer zu haften, beschränkt sich unsere Haftung auf die Nacherfüllung, d. h. nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware muss der Käufer an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehl geschlagen, oder sind wir hierzu nicht in der Lage, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. 4. Sämtliche vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Verbrauchgüterkauf. 5. Unsere Haftung wegen Mängel beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 I 1 BGB beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. 6. Weitergehende Ansprüche des Käufers als die vorstehend genannten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt dies nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht; schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben. VI. Erfüllungsort, Gerichtsstand1. Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Oettingen. 2. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Oettingen für alle Ansprüche, die sich aus, oder auf Grund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. VII. Schlussbemerkung1. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des EU-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 2. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |
||||||
|
Lieferprogramm |
|||||||
| Standard | |||||||
| Edelstahlrohre | |||||||
| Edelstahlstabstahl | |||||||
| Edelstahlbleche | |||||||
| Edelstahlprofile | |||||||
| Lieferprogramm | |||||||
| Sondermaße | |||||||
| Gekantete Edelstahlwinkel | |||||||
| Gekantete Edelstahl U-Profile | |||||||
| Edelstahlvierkantrohre | |||||||
| Edelstahlträger | |||||||
| Edelstahlrundrohre | |||||||
| Edelstahlzuschnitte | |||||||
| Anarbeitung | |||||||
| Anarbeitungsmöglichkeiten | |||||||
| Anarbeitungsbeispiele | |||||||
| Oberflächenbearbeitung | |||||||
| Werkstoffe | |||||||
|
|
|||||||
| Referenzen | |||||||
| Projekte | |||||||
| Kunden | |||||||
| AGB's | |||||||
| Kontakt | |||||||
| Impressum | |||||||
![]() |
Günter Lämmermeier OHG | ![]() |
||
|
... Kompetenz in Edelstahl |